Die Intensivlehrgänge bieten Teilnehmern mit herausragenden Kenntnissen im Steuerrecht eine komprimierte Wiederholung des Stoffs und trainieren die Klausurentechnik und -taktik.
Sind Sie bereits Steuerberater, eignet sich der Lehrgang, um sich auf den wichtigsten steuerrechtlichen Gebieten mit dem neuesten Rechtsstand vertraut zu machen bzw. Ihre Rechtskenntnisse aufzufrischen.
Verfügen Sie über die bestandene Fortbildung zum FaRC muss die BWL-Klausur nicht mehr abgelegt werden. Somit entfällt der Prüfungsvorbereitungsteil BWL und die entsprechenden Klausuren. Sie erhalten den Lehrgang zu einem vergünstigten Preis.