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    Steuerberater

    Erfolgreich durch die Steuerberaterprüfung

Die Prüfung zum Steuerberater

Die staatliche Steuerberaterprüfung zählt zu einer der anspruchsvollsten Abschlussprüfungen in Deutschland und teilt sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind drei Klausuren (eine je Prüfungsgebiet) anzufertigen. Die Klausuren werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben. Die Dauer der Klausuren beträgt dabei jeweils sechs Zeitstunden.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachvortrag sowie mehreren sich daran anschließenden Prüfungsgesprächsrunden. Die Dauer der Prüfung beträgt bis zu sechs Zeitstunden, jedoch werden in der Zeit mindestens vier Prüflinge gemeinsam geprüft.

Gilt die Prüfung als nicht bestanden, kann die Steuerberaterprüfung höchstens zweimal wiederholt werden.

Persönliche Beratung

Saskia Hartnack, Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Saskia Hartnack
Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Telefon: 0 50 41.94 24-36

Schriftliche Prüfung

Die Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich im Oktober von den Steuerberaterkammern angeboten. Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundeseinheitlich. Die Gebiete der Steuerberaterprüfung nach § 37 Abs. 3 StBerG gliedern sich wie folgt:

Klausur 1 (6 Stunden)

Die erste Klausur beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Verfahrensrecht
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Bewertungsrecht

Klausur 2 (6 Stunden)

Inhalt der zweiten Klausur sind folgende Gebiete:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Internationales Steuerrecht
  • Umwandlungssteuerrecht

Klausur 3 (6 Stunden)

Folgende Schwerpunkte beinhaltet die dritte Klausur:

  • Buchführung und Bilanzwesen
  • Umwandlungssteuerrecht

Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung mindestens die Gesamtnote von 4,5 erreicht hat.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachvortrag sowie einer Prüfung in der Gruppe. Für den Vortrag werden dem Teilnehmer vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Auswahl gestellt. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag des selbst auserwählten Themas beträgt 30 Minuten. Die Präsentation dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten.

Anschließend findet in der Gruppe (bis zu fünf Teilnehmer) ein Prüfungsgespräch statt. Es wird in sechs Prüfungsabschnitten geprüft. Hierbei wird von jedem Prüfer ein Thema vorgegeben, wozu sich die Teilnehmer nacheinander äußern können.

Die mündlichen Prüfungen finden von Januar bis März des darauffolgenden Jahres statt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberaterkammer.

Prüfungsprotokolle

Zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung stellen wir unseren Schülern die Protokolle vorangegangener mündlicher Prüfungen kostenfrei und automatisch im Haas-Online-Campus zur Verfügung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbst zur Prüfung anmelden müssen. Der Anmeldeschluss ist bundeseinheitlich der 30.04. des Prüfungsjahres. Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, können Sie sich von Ihrer Steuerberaterkammer das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung bestätigen lassen. Der Antrag ist kostenpflichtig (ca. 200 EUR) und gibt Ihnen gleich zu Beginn der Prüfungsvorbereitung Sicherheit. So können Sie vermeiden, dass Sie sich über einen langen Zeitraum auf eine Prüfung vorbereiten, zu der Sie dann gar nicht zugelassen werden.

Die Prüfungsgebühr ist bundeseinheitlich und beträgt 1.000 EUR.

Auf der Webseite der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de finden Sie die Kontaktdaten der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung sind in § 36 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
* in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern

Klausur 1 (VerfR u.a.) 08.10.
Klausur 2 (ErtrStR) 09.10.
Klausur 3 (BilStR) 10.10.
Klausur 1 (VerfR u.a.) 7.10.
Klausur 2 (ErtrStR) 8.10.
Klausur 3 (BilStR) 9.10.