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Begabtenförderung Berufliche Bildung

Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) qualifizierte Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen.


Achtung

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung vorliegen?

  • Grundsätzlich darf bei Aufnahme in die Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Die Altersgrenze kann aber durch die Anrechnung von Mutterschutz- / Elternzeiten, Grundwehr- / Zivildienst, Ableisten eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer, den Besuch beruflicher Vollzeitschulen oder einer schwerwiegenden Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer bis zu drei Jahre nach hinten verschoben werden.
  • Bewerberinnen / Bewerber müssen eine staatlich anerkannte Berufsausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen abgeschlossen haben.
  • Sie müssen in einem (nicht geringfügigen) Arbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden stehen.

Besondere Leistungen in Ausbilung oder Beruf müssen durch:

  • das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9)

oder

  • eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

  • den begründeten Vorschlag des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule nachgewiesen sein.

 


Ansprechpartner

Saskia Hartnack, Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Saskia Hartnack
Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Telefon: 0 50 41.94 24-36

Förderhöhe

Bis zu 8.700 € können innerhalb von drei Kalenderjahren gezahlt werden, jährlich bis zu 2.900 €. Die Stipendiaten müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme selbst tragen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesamtsozialesicherung.de

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