• Steuerfachangestellte unterstützt Steuerberater

    Steuerfachangestellte

    Erfolgreich durch die Berufsausbildung

Die Prüfung zum Steuerfachangestellten

Wie in fast jeder Berufsausbildung stehen dem Auszubildenden zum Steuerfachangestellten ebenfalls zwei Prüfungen bevor: die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung

Nach der ersten Hälfte der Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist nicht Voraussetzung, um die Ausbildung fortsetzen zu können. Die Note fließt nicht in die Note der Abschlussprüfung ein, sondern vermittelt lediglich den aktuellen Wissensstand.

Die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht insgesamt aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden.

Persönliche Beratung

Saskia Hartnack, Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Saskia Hartnack
Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Telefon: 0 50 41.94 24-36

Schriftliche Steuerfachangestelltenprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht insgesamt aus drei Prüfungen.

Teil 1 (150 Minuten)

Steuerwesen

  • Abgabenordnung
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer)

Teil 2 (120 Minuten)

Rechnungswesen

  • Buchführung
  • Jahresabschluss

Teil 3 (90 Minuten)

Wirtschafts- und Sozialkunde

  • Arbeitsrecht und soziale Sicherung
  • Schuld- und Sachenrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Investition und Finanzierung

Mündliche Prüfung

In der mündlichen Prüfung kann der Prüfling zwischen zwei Aufgabenstellungen auswählen und erhält anschließend eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten. Nach der Vorbereitungsphase steht das Gespräch mit den Prüfern bevor, in dem der Prüfling, auf Basis der Aufgabe, berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und darstellen soll. Das Gespräch dauert nicht länger als 30 Minuten. Bei Bestehen der Prüfung wird sofort im Anschluss dem Prüfling das Abschlusszertifikat ausgehändigt.

Bestanden ist die Prüfung, wenn im Prüfungsfach Steuerwesen und in mindestens zwei weiteren Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Wird in einem Prüfungsfach die Leistung mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfung kann zweimal innerhalb eines Jahres wiederholt werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
  • wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie den Ausbildungsnachweis geführt hat
  • dessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grunde nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten hat
  • wer sich rechtzeitig bei der Steuerberaterkammer zur Prüfung angemeldet hat.