Wie in fast jeder Berufsausbildung stehen dem Auszubildenden zum Steuerfachangestellten ebenfalls zwei Prüfungen bevor: die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung.
Nach der ersten Hälfte der Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist nicht Voraussetzung, um die Ausbildung fortsetzen zu können. Die Note fließt nicht in die Note der Abschlussprüfung ein, sondern vermittelt lediglich den aktuellen Wissensstand.
Die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht insgesamt aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden.
Die schriftliche Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten besteht insgesamt aus drei Prüfungen.
Steuerwesen
Rechnungswesen
Wirtschafts- und Sozialkunde
In der mündlichen Prüfung kann der Prüfling zwischen zwei Aufgabenstellungen auswählen und erhält anschließend eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten. Nach der Vorbereitungsphase steht das Gespräch mit den Prüfern bevor, in dem der Prüfling, auf Basis der Aufgabe, berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und darstellen soll. Das Gespräch dauert nicht länger als 30 Minuten. Bei Bestehen der Prüfung wird sofort im Anschluss dem Prüfling das Abschlusszertifikat ausgehändigt.
Bestanden ist die Prüfung, wenn im Prüfungsfach Steuerwesen und in mindestens zwei weiteren Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Wird in einem Prüfungsfach die Leistung mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Die Prüfung kann zweimal innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,