Die Steuerfachwirtprüfung zählt zu den gefragtesten Weiterbildungen in Deutschland und teilt sich in einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind drei Klausuren mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellungen anzufertigen. Die Klausuren werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben. Die Dauer der Klausuren beträgt dabei jeweils vier, drei bzw. zwei Zeitstunden.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Fachvortrag sowie einem Prüfungsgespräch.
Die Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich im Dezember von den Steuerberaterkammern angeboten. Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundeseinheitlich. Die Steuerfachwirtprüfung gliedert sich wie folgt:
An Tag 1 wird die Klausur Steuerrecht I, an Tag 2 die Klausur Steuerrecht II und an Tag 3 die Klausuren Rechnungswesen und Betriebswirtschaft geschrieben.
Der Bereich „Steuerrecht I“ ist Inhalt der ersten Klausur mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:
Die zweite Klausur aus dem Bereich „Steuerrecht II“ beinhaltet praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:
Praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Rechnungswesen“ folgender Gebiete beinhaltet die dritte Klausur:
Die vierte Klausur beschäftigt sich mit Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Betriebswirtschaft“ und beinhaltet folgende Gebiete:
Zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, wer nicht in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer mangelhafte Leistung oder in einem Fach ungenügende Leistung erbracht hat.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachvortrag (nicht in allen Bundesländern) sowie einem Prüfungsgespräch. Das Thema des Fachvortrages wird aus den Prüfungsgebieten vom Prüfungsausschuss vorgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt 10 Minuten. Der Fachvortrag dauert nicht länger als 5 Minuten.
Anschließend findet meistens in der Gruppe (bis zu 5 Teilnehmer) ein Prüfungsgespräch statt. Hierbei wird ein Thema vom Prüfer vorgegeben und jeder Teilnehmer wird nacheinander aufgefordert, sich dazu zu äußern.
Die Prüfungsdauer je Teilnehmer dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten.
Die mündliche Prüfung findet ca. im Februar/März des darauffolgenden Jahres statt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberaterkammer.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerfachwirtprüfung stellen wir unseren Teilnehmern die Protokolle vorangegangener mündlicher Prüfungen kostenfrei im Haas-Online-Campus zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zur Steuerfachwirtprüfung muss durch Sie selbst erfolgen.
Der Anmeldeschluss ist bei den jeweiligen Steuerberaterkammern unterschiedlich und liegt ca. 3 bis 6 Monate vor der Prüfung. Der Antrag ist kostenpflichtig. Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, können Sie sich von Ihrer Steuerberaterkammer das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung bestätigen lassen. Kontakt zu der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erhalten Sie unter www.bstbk.de.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: