• Steuerfachwirtin als Mitarbeiterin in der Steuerkanzlei

    Steuerfachwirte

    Erfolgreich durch die Steuerfachwirtprüfung

Die Prüfung zum Steuerfachwirt

Die Steuerfachwirtprüfung zählt zu den gefragtesten Weiterbildungen in Deutschland und teilt sich in einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind drei Klausuren mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellungen anzufertigen. Die Klausuren werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben. Die Dauer der Klausuren beträgt dabei jeweils vier, drei bzw. zwei Zeitstunden.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Fachvortrag sowie einem Prüfungsgespräch.

Persönliche Beratung

Saskia Hartnack, Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Saskia Hartnack
Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Telefon: 0 50 41.94 24-36

Schriftliche Prüfung

Die Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich im Dezember von den Steuerberaterkammern angeboten. Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundeseinheitlich. Die Steuerfachwirtprüfung gliedert sich wie folgt:

An Tag 1 wird die Klausur Steuerrecht I, an Tag 2 die Klausur Steuerrecht II und an Tag 3 die Klausuren Rechnungswesen und Betriebswirtschaft geschrieben.

Klausur 1 (240 Minuten)

Der Bereich „Steuerrecht I“ ist Inhalt der ersten Klausur mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:

  • Umsatzsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Abgabenordnung
  • Bewertungsgesetz

Klausur 2 (240 Minuten)

Die zweite Klausur aus dem Bereich „Steuerrecht II“ beinhaltet praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer

Klausur 3 (180 Minuten)

Praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Rechnungswesen“ folgender Gebiete beinhaltet die dritte Klausur:

  • Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und Steuerrecht


     

Klausur 4 (120 Minuten)

Die vierte Klausur beschäftigt sich mit Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Betriebswirtschaft“ und beinhaltet folgende Gebiete:

  • Jahresabschlussanalyse
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Finanzierung

Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, wer nicht in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer mangelhafte Leistung oder in einem Fach ungenügende Leistung erbracht hat.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachvortrag (nicht in allen Bundesländern) sowie einem Prüfungsgespräch. Das Thema des Fachvortrages wird aus den Prüfungsgebieten vom Prüfungsausschuss vorgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt 10 Minuten. Der Fachvortrag dauert nicht länger als 5 Minuten.

Anschließend findet meistens in der Gruppe (bis zu 5 Teilnehmer) ein Prüfungsgespräch statt. Hierbei wird ein Thema vom Prüfer vorgegeben und jeder Teilnehmer wird nacheinander aufgefordert, sich dazu zu äußern.

Die Prüfungsdauer je Teilnehmer dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten.

Die mündliche Prüfung findet ca. im Februar/März des darauffolgenden Jahres statt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberaterkammer.

Prüfungsprotokolle

Zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerfachwirtprüfung stellen wir unseren Teilnehmern die Protokolle vorangegangener mündlicher Prüfungen kostenfrei im Haas-Online-Campus zur Verfügung.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zur Steuerfachwirtprüfung muss durch Sie selbst erfolgen.

Der Anmeldeschluss ist bei den jeweiligen Steuerberaterkammern unterschiedlich und liegt ca. 3 bis 6 Monate vor der Prüfung. Der Antrag ist kostenpflichtig. Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, können Sie sich von Ihrer Steuerberaterkammer das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung bestätigen lassen. Kontakt zu der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erhalten Sie unter www.bstbk.de.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Steuerrecht I 11.12.
Steuerrecht II 12.12.
Rechnungswesen & BWL 13.12.
Steuerrecht I 10.12.
Steuerrecht II 11.12.
Rechnungswesen & BWL 12.12.