Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Prüfungsordnung VO 2020. Sie ersetzt die vorherige Prüfungsordnung VO 2015. Die Inhalte und Anforderungen der Handlungsbereiche haben sich für die Prüfungsvorbereitung und für die Inhalte der Prüfung nicht verändert. Jedoch gibt es einige Änderungen rund um die Fortbildungsprüfung.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Änderungen zusammengefasst:
Wer die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter nach Verordnung (VO) 2020 bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. (VO 2020 §13)
Die schriftliche Prüfung wird 2-mal jährlich von den Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten. Die Prüfung besteht aus drei Klausuren (jeweils 240 Minuten) mit jeweils einem Schwerpunkt. Es werden zusätzlich ein bis zwei weitere Handlungsbereiche in jeder Klausur abgefragt. Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundeseinheitlich.
Mit Einführung der Prüfungsverordnung (VO) 2020 wurde die Regelung zum Bestehen der Prüfung geändert. Die schriftliche Prüfung hat bestanden, wer in allen drei Prüfungen jeweils min. 50 Punkte erreicht hat. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, müssen alle drei Prüfungsteile wiederholt werden.
Schwerpunkt: Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
zusätzliche Handlungsbereiche: „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ und „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“
Schwerpunkt: Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
zusätzliche Handlungsbereiche: „Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen“ und „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“
Schwerpunkt: Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
zusätzlicher Handlungsbereich: Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem unmittelbar anschließendem Fachgespräch und findet ca. 8 - 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Die mündliche Prüfung ist von IHK zu IHK unterschiedlich.
Das Thema der Präsentation wird zuvor vom Prüfling aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ ausgewählt und selbstständig zu Hause vorbereitet. Das Thema muss zum Termin der 3. Klausur mit einer Kurzbeschreibung und einer inhaltlichen Gliederung bei der IHK eingereicht sein. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Das auf der Präsentation aufbauende Fachgespräch bezieht sich auf Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis und deren Analyse sowie die Bewertung von Lösungsmöglichkeiten. Das Fachgespräch kann sich auf alle sieben Handlungsbereiche beziehen und dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbst zur Prüfung anmelden müssen. Der Anmeldeschluss ist bei den jeweiligen IHK unterschiedlich und liegt ca. 3 bis 6 Monate vor der Prüfung. Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, können Sie sich von Ihrer IHK zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung beraten lassen.
Kontakt zu der für Sie zuständigen IHK erhalten Sie unter www.ihk.de.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV) VO 2020 der Industrie- und Handelskammer.
Zur schriftlichen Bilanzbuchhalterprüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweisen kann:
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Bilanzbuchhalterprüfung sind in § 3 Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung(BibuBAProFPrV) geregelt.
* Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Das Lehrgangswerk bietet unterschiedliche Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung an.