
Beschreibung
Die Wirtschaftsprüferkammer ist für die Durchführung der Berufsexamina für Wirtschaftsprüfer zuständig. Die Prüfungen werden bundesweit einheitlich an zwei Terminen pro Jahr durchgeführt.
Die Prüfung gliedert sich in vier Module und besteht jeweils aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung:
- Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsrecht
- Steuerrecht
Sollten Sie bereits Steuerberater sein, können Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen. Es entfällt dann das Prüfungsgebiet „Steuerrecht“.
Vereidigte Buchprüfer (vBP) können die verkürzte Prüfung nach § 13a WPO ablegen (es entfällt die Prüfung in BWL sowie in Teilen in PW und WR).
Für die Ablegung aller Module stehen 6 Jahre zur Verfügung. Dieser Prüfungszeitraum beginnt mit der Zulassung zum WP-Examen.
Bei konkreten Fragen (z.B. zur Zulassung, Durchführung etc.) empfehlen wir, sich an eine der Landesgeschäftsstellen der WP-Kammer oder an die Prüfungsstelle für das WP-Examen zu wenden.
Bestehensquote im Bundesdurchschnitt
Schriftliche Prüfung
Das schriftliche Examen wird 2-mal jährlich von der Wirtschaftsprüferkammer angeboten. Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundeseinheitlich. Die schriftliche Prüfung besteht insgesamt aus sieben Klausuren in den vier Prüfungsgebieten. Sie haben die Möglichkeit, die Prüfung in einem Prüfungstermin als Block abzulegen oder die Prüfung auf die einzelnen Module individuell aufzusplitten und auf mehrere Prüfungstermine zu verteilen. Hierbei ist jede Reihenfolge möglich.
Jede Klausur hat eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Stunden. Die Prüfungen finden in der Regel an den Sitzen der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer statt.
Einführung der E-Klausuren ab 2025:
Ab dem Prüfungstermin I/2025 bietet die Wirtschaftsprüferkammer die Möglichkeit, alle sieben Klausuren freiwillig als E-Klausuren anzufertigen. Diese elektronischen Prüfungen werden in Frankfurt am Main durchgeführt. Den Kandidaten werden dabei Laptops mit einer speziellen Prüfungssoftware zur Verfügung gestellt.
Hier unterstützen wir Sie! Sie können bei uns auf Nachfrage ohne Mehrkosten die Original-Software in unseren Klausurenlehrgängen testen. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Info.
Prüfungswesen: 2 Klausuren
Die Inhalte dieses Prüfungsgebietes sind:
- Rechnungslegung
- Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- International anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze
- Rechnungslegung in besonderen Fällen
- Jahresabschlussanalyse
- Prüfung
- Prüfung der Rechnungslegung: rechtliche Vorschriften und Prüfungsstandards, insbesondere Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag, Prüfungsansatz und Prüfungsdurchführung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen, andere Reporting-Aufträge
- Sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen
- Andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Due-Diligence-Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfung von Sanierungskonzepten
- Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie
- Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- Berufsrecht, insbesondere Organisation des Berufs, Berufsaufsicht, Berufsgrundsätze und Unabhängigkeit
Wirtschaftsrecht: 1 Klausur
Die Inhalte dieses Prüfungsgebietes sind:
- Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich
- Grundzüge des Arbeitsrechts
- Grundzüge des internationalen Privatrechts
- Recht der Schuldverhältnisse
- Sachenrecht
- Handelsrecht
- Handelsstand und -geschäfte
- Internationales Kaufrecht
- Gesellschaftsrecht
- Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- Recht der verbundenen Unternehmen
- Corporate Governance
- Grundzüge des Kapitalmarktrechts
- Umwandlungsrecht
- Grundzüge des Insolvenzrechts
- Grundzüge des Europarechts
BWL/VWL: 2 Klausuren
Die Inhalte dieses Prüfungsgebietes sind:
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Planungs- und Kontrollinstrumente
- Unternehmensführung und Unternehmensorganisation
- Unternehmensfinanzierung sowie Investitionsrechnung
einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung
- Volkswirtschaftslehre
- Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik
- Grundzüge der Finanzwissenschaft
- Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik
Steuerrecht: 2 Klausuren
Die Inhalte dieses Prüfungsgebietes sind:
- Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung
- Recht der Steuerarten, insbesondere
- Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer
- Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
- Umwandlungssteuerrecht
- Grundzüge des internationalen Steuerrechts
Mündliche Prüfung
Mit einer Note von mind. 5,0 (bei zwei Klausuren ist der Schnitt maßgebend) erfolgt die Zulassung zur mündlichen Modulprüfung). Die mündliche Modulprüfung besteht
- im Prüfungsgebiet "Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht" aus einem kurzen Vortrag (max. 10 Min.; Auswahl aus 3 Themen zur Berufsarbeit; 30 Min. Vorbereitungszeit) + zwei Prüfungsabschnitten
- in den übrigen Modulprüfungen aus jeweils einem Prüfungsabschnitt.
Die Dauer eines Prüfungsabschnitts soll für die einzelne zu prüfende Person 15 Minuten nicht überschreiten.
Für alle Teilnehmer unserer mündlichen Vorbereitungslehrgänge bieten wir einen Protokollservice in unserem Online-Campus.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbst zur Prüfung anmelden müssen. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist
- für den 1. Prüfungstermin bis zum 31. August des Vorjahres
- für den 2. Prüfungstermin bis zum 28. Februar bzw. 29. Februar desselben Jahres
zu stellen. Entscheidend ist der fristgemäße Eingang bei einer Landesgeschäftsstelle oder der Prüfungsstelle. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Diese Anmeldung ersetzt nicht den Zulassungsantrag, sie muss zusätzlich erfolgen.
Der Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen ist schriftlich oder elektronisch oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber wohnt. Das gilt auch für die Anmeldung zur Modulprüfung.
Für das Zulassungsverfahren hat der Bewerber eine Zulassungsgebühr zu zahlen. Sie beträgt 500 Euro/Klausur (bei einem Modul mit 2 Klausuren demnach 1.000 Euro).
Weitere Details finden Sie auf der Seite der WPK-Prüfungsstelle
Änderung der Abläufe im Wirtschaftsprüfungsexamen II/2025
Beschluss der WPK: Beschränkt auf den Prüfungstermin II/2025 – sowohl im Juni 2025 als auch im August 2025 werden schriftliche Modulprüfungen in allen vier Prüfungsgebieten durchgeführt.
Um dies zu unterstützen, ist vorgesehen, unter Vorbehalt ausnahmsweise auch Kandidatinnen und Kandidaten die Teilnahme an den schriftlichen Modulprüfungen im Juni 2025 zu ermöglichen, die die hierfür eigentlich erforderlichen Voraussetzungen erst später, nämlich für die Teilnahme an den August-Klausuren, erfüllen.
Die aktualisiereten Termine 2025 finden Sie oberhalb in der Übersicht.
Mehr Informationen auf der Seite der Wirtschaftsprüferkammer: Bekanntmachung: Änderung der Abläufe im WP-Examen II/2025
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung setzt nach § 8 WPO eine bestimmte Vorbildung und nach § 9 WPO eine für die Ausübung des Berufes genügende praktische Ausbildung voraus. Diese haben wir Ihnen nachfolgend grafisch dargestellt. In Zweifelsfällen beantragen Sie bei der WPK (Prüfungsstelle, § 5 WPO) eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (§ 6 WPO).
Typischer Zugangsweg mit abgeschlossenem Hochschulstudium¹ oder ohne Studium
Zum Wirtschaftsprüfer-Examen wird zugelassen, wer Folgendes nachweisen kann:
In Zweifelsfällen beantragen Sie bei der WPK (Prüfungsstelle, § 5 WPO) eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (§ 6 WPO).
1) Ohne Berücksichtigung von § 8a WPO.
2) Ausländische Studiengänge müssen gleichwertig sein, § 8 Abs. 3 WPO.
3) Eine Tätigkeit als Revisor in größeren Unternehmen oder als Steuerberater u.Ä. kann bis zu 1 Jahr angerechnet werden, § 9 Abs. 5 WPO.
4) Die überwiegende Prüfungstätigkeit in einem Zeitraum von 2 Jahren ist gegeben, wenn der Bewerber mindestens 53 Wochen (bei Vollzeittätigkeit) derartiger Tätigkeit nachweist.