
Beschreibung
Die Steuerfachwirtprüfung erfolgt bundeseinheitlich durch die Steuerberaterkammer. Sie besteht aus 4 schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil (insgesamt also 5 Einzelergebnissen) und erstreckt sich über folgende Prüfungsgebiete:
- Abgabenordnung
- Ertragsteuern
- Verkehrsteuern
- Erbschaft- und Schenkungsteuer / Bewertung
- Buchführung und Rechnungslegung
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsrecht
- Steuerberatungsrecht
- Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- in 4 der 5 Einzelergebnissen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und
- das Gesamtergebnis (StR I = 25 %, StR II = 25 %, ReWe = 20%, BWL = 10 %, Mdl. Prfg. = 20 %) ausreichend ist und
- kein Einzelergebnis ungenügend bewertet wurde
Bestehensquote im Durchschnitt
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erfolgt bundeseinheitlich an 3 hintereinander folgenden Tagen im Dezember und ist wie folgt gegliedert:
- Tag 1: Steuerrecht I
- Tag 2: Steuerrecht II
- Tag 3: Rechnungswesen + Betriebswirtschaft
Bei erfolgreicher FARC-Prüfung entfällt die Klausur "Betriebswirtschaft".
Zum Bestehen sind in mindestens drei Aufsichtsarbeiten ausreichende Leistungen (jeweils mindestens 50 Punkte) und in keiner Aufsichtsarbeit eine ungenügende Leistung (mindestens 30 Punkte) erforderlich.
Klausur Steuerrecht I (240 Minuten)
Der Bereich „Steuerrecht I“ ist Inhalt der ersten Klausur mit praxistypischen und fächerübergreifenden Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Abgabenordnung
- Bewertungsgesetz
Klausur Steuerrecht II (240 Minuten)
Die zweite Klausur aus dem Bereich „Steuerrecht II“ beinhaltet praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Klausur Rechnungswesen (180 Minuten)
Praxistypische und fächerübergreifende Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Rechnungswesen“ folgender Gebiete beinhaltet die dritte Klausur:
- Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und Steuerrecht
Klausur Betriebswirtschaft (120 Minuten)
Die vierte Klausur beschäftigt sich mit Aufgabenstellungen aus dem Bereich „Betriebswirtschaft“ und beinhaltet folgende Gebiete:
- Jahresabschlussanalyse
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Finanzierung
- Entfällt bei FARC-Abschluss
Mündliche Prüfung
Wurden in 3 der 4 schriftlichen Prüfungsklausuren mindestens 50 Punkte erzielt und in keiner Aufsichtsarbeit weniger als 30 Punkte erreicht, ist man zur mündlichen Prüfung zugelassen. Diese findet i.d.R. in den Monaten März - April statt und wird in Gruppen bis zu fünf Prüflingen durchgeführt.
Inhaltlich werden bei der mündliche Prüfung die Bereiche aus der Schriftlichen aufgegriffen, allerdings erweitert um die Prüfungsgebiete Wirtschaftsrecht, Steuerberatungsrecht und Kanzleiorganisation.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Vortrag und einem Fachgespräch. Das Thema für den Vortrag wird dabei aus zwei unterschiedlichen Prüfungsgebieten zur Wahl gestellt. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt zehn Minuten; der Vortrag selbst soll maximal 5 Minuten betragen.
Für alle Teilnehmer unser mündlichen Vorbereitungskurse bieten wir einen kostenlosen Protokoll-Service in unserem Online-Campus.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zur Steuerfachwirtprüfung muss durch Sie selbst erfolgen.
Der Anmeldeschluss ist bei den jeweiligen Steuerberaterkammern unterschiedlich und liegt ca. 3 bis 6 Monate vor der Prüfung. Der Antrag ist kostenpflichtig. Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden, können Sie sich von Ihrer Steuerberaterkammer das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung bestätigen lassen. Kontakt zu der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer erhalten Sie unter www.bstbk.de.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
* bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle