Neben den staatlichen Förderungen gibt es auch einige Länder, die ebenfalls Weiterbildungen fördern. Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fördermaßnahmen zusammengestellt:
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Arbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des wachsenden Fachkräftebedarfs der Unternehmen die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in Unternehmen, Freiberuflern sowie Inhabern von Kleinstbetrieben mit dem Ziel, Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
1. Der Weiterbildungsbonus ist nur in folgenden Fällen anwendbar:
2. Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 2 Tage (16 Stunden) und sollte nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Auch Online-Weiterbildungen werden gefördert.
3. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.
Gefördert werden 50 % der Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 EUR. Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler
mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Beschäftigte müssen entweder den Wohnsitz oder die Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein haben.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/weiterbildungsbonus
Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen So-zialfonds (ESF) und Landesmitteln. Gefördert werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten.
Ab sofort können wieder in ganz Niedersachsen individuelle Weiterbildungsmaßnahmen nach Nummer 2.1 der Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) beantragt werden. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen dürfen bis zum 30. Juni 2023 laufen.
Die Lehrgangskosten für die kombinierten Lehrgänge müssen mindestens 2.000 EUR betragen.
Zuschuss bis zu 50 % auf individuelle
Weiterbildungsmaßnahmen,
mindestens 1.000 Euro.
(50% für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben)
Weitere Informationen finden Sie unter: www.nbank.de/Unternehmen/
Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen
Der Freistaat Sachsen fördert mit Hilfe des ESF im Zeitraum 2014 bis 2020 Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Sachsen.
Lehrgänge ab 1.400 EUR Lehrgangsgebühr.
Es werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten gefördert. Die Zuwendungen müssen mindestens 700 EUR betragen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.sab.sachsen.de
Alternativ ist eine direkte Förderung des Arbeitnehmers möglich, in diesem Fall gibt es keine Begrenzung durch die Unternehmensgröße. Dafür gibt es aber eine einkommensabhängige Begrenzung.
Lehrgänge ab 1.400 EUR Lehrgangsgebühr.
Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. 2.500 EUR: 70 % der Weiterbildungskosten, von mehr als 2.900 EUR bis 4.300 EUR oder wohnt man in Leipzig oder Döbeln:
50 % der Weiterbildungskosten. Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung müssen min. 1.000 EUR betragen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.sab.sachsen.de
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt Weiterbildung Direkt erleichtert Ihnen die Finanzierung Ihrer individuellen Weiterbildungswünsche. Mithilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) können dabei bis zu 90 % Ihrer individuellen Weiterbildungskosten gefördert werden.
1. Zur Zielgruppe gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt bis zu 4.575 Euro, Arbeitslose ohne Leistungsbezug sowie volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen.
2. Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung mit Gesamtkosten (ohne Fahrt- und Übernachtungskosten) von mehr als 1.000 EUR.
3. Die Zuwendungen sind mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn (Anmeldung zur Weiterbildung) schriftlich und formgebunden zu beantragen.
Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 EUR, bis 80 % bei monatlichem Bruttogehaltt unter 2.500 EUR oder für Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte.
Bedingung für alle: Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen finden Sie unter: www.direkt-weiterbilden.de