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Regionale Förderungen

Neben den staatlichen Förderungen gibt es auch einige Länder, die ebenfalls Weiterbildungen fördern. Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fördermaßnahmen zusammengestellt:

Ansprechpartner

Saskia Hartnack, Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Saskia Hartnack
Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Telefon: 0 50 41.94 24-36

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Arbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des wachsenden Fachkräftebedarfs der Unternehmen die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in Unternehmen, Freiberuflern sowie Inhabern von Kleinstbetrieben mit dem Ziel, Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.


Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemein bildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung (vgl. § 2 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein - WBG).
  • Die Weiterbildung soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der/die den Betriebssitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat. Sofern keine entsprechende Weiterbildung in Schleswig-Holstein angeboten wird, ist die entsprechende schriftliche Erklärung im Antragsformular anzugeben.

Zuwendungsempfänger/-innen

  • Zuwendungsempfänger/-innen können Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein oder Erwerbstätige als Selbstständige mit einem Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein sein. Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Erwerbstätige als Selbstständige erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Durchführungszeitraum der Förderung

  • Die Förderung beginnt frühestens am 01.03.2024 und muss spätestens am 31.12.2028 beendet sein. In Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets kann die Förderung auch vor dem 31.12.2028 beendet werden.

 


Eine Beantragung ist für folgende Berufsziele und Lehrgänge möglich:

  • Bilanzbuchhalter
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirt
  • Steuerfachangestellte
  • Wirtschaftsprüfer

Förderhöhe

Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Der Zuschuss wird als Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Fort- und Weiterbildung dürfen 3.750 Euro pro Antragsteller/-in je Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 3.750 Euro wird auf das Kalenderjahr abgestellt, in dem die Fort- bzw. Weiterbildung beginnt. Der/die Arbeitgeber/-in oder der/die Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/weiterbildungsbonus

Das Arbeitsministerium hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Weiterbildungen gestartet. Ab sofort können Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige ebenso wie Einzelpersonen Fördermittel für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen.

SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG (BETRIEBLICHER ZUGANG)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Selbstständige 

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Was Sie beachten sollten

  • Schließen Sie keine dem geplanten Projekt zuzurechnenden verbindlichen Verträge vor Antragseingang ab 
  • Ihr favorisierter Weiterbildungsanbieter muss am Ende der Maßnahme einen qualifizierten Teilnahmenachweis ausstellen (Mindestinhalt - Zeitpunkt, Zeitumfang, Inhalt und Lernerfolg

SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG (INDIVIDUELLER ZUGANG)

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Zusätzliche Kinderbetreuungskosten

Was Sie beachten sollten

  • Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2023: 66.600 Euro)

Förderhöhe

Betrieblicher Zugang: Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)

Individueller Zugang: Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)

Weitere Informationen finden Sie unter: 

WEITERBILDUNG (betrieblich)

WEITERBILDUNG (individuell)

Sie wohnen oder arbeiten in Hamburg und möchten sich weiterbilden? Der Hamburger Weiterlbildungsbonus bietet Fördermittel- und Bildungsberatung aus einer Hand und ist ein von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördertes Projekt zur Qualifizierung von Beschäftigten. Um die berufliche Zukunft von Hamburgern und Hamburgerinnen zu sichern, stellt er schnell und unbürokratisch Geldmittel für Weiterbildungen zur Verfügung.


Achtung

1. Es können nur berufliche Weiterbildungen gefördert werden. Folgende formale Kriterien sollten erfüllt sein:

  • mindestens 8 Unterrichtsstunden
  • Bei dem Qualifizierungsanbieter muss es sich nachweisbar um einen seriösen Anbieter handeln. Der Qualifizierungsanbieter muss seinerseits den Weiterbildungsbonus akzeptieren. Gern beraten wir Sie auch bei der Auswahl einer Qualifizierung.

2. Berufliche Weiterbildungen wird gefördert von

  • Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten
  • Mitarbeitenden, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
  • Mitarbeitenden, die ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten (sogenannte Aufstockung)
  • Mitarbeitenden in Elternzeit oder Wiedereingliederung sowie
  • Selbstständigen/Freiberufler:innen

 


Eine Beantragung ist für folgende Berufsziele und Lehrgänge möglich:

  • Bilanzbuchhalter
  • Steuerberater
  • Steuerfachwirt
  • Wirtschaftsprüfer
  • Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling

Förderhöhe

  • Geld bekommen Sie nicht in die Hand bzw. auf's Konto. Sie bekommen ein Dokument, den Weiterbildungsbonus PLUS, auf dem die Förderhöhe steht. Der Betrag wird direkt an den Weiterbildungsträger überwiesen.
     
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen. In der Regel handelt es sich beim Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS um eine Teilförderung, deren Höhe begrenzt ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus

Diese Förderung wird aktuell überarbeitet.