Neben den staatlichen Förderungen gibt es auch einige Länder, die ebenfalls Weiterbildungen fördern. Wir haben Ihnen hier die häufigsten Fördermaßnahmen zusammengestellt:
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Arbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des wachsenden Fachkräftebedarfs der Unternehmen die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in Unternehmen, Freiberuflern sowie Inhabern von Kleinstbetrieben mit dem Ziel, Qualifikationen zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsempfänger/-innen
Durchführungszeitraum der Förderung
Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Der Zuschuss wird als Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Fort- und Weiterbildung dürfen 3.750 Euro pro Antragsteller/-in je Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 3.750 Euro wird auf das Kalenderjahr abgestellt, in dem die Fort- bzw. Weiterbildung beginnt. Der/die Arbeitgeber/-in oder der/die Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/weiterbildungsbonus
Das Arbeitsministerium hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Weiterbildungen gestartet. Ab sofort können Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige ebenso wie Einzelpersonen Fördermittel für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen.
Betrieblicher Zugang: Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben (max. 100.000 Euro)
Individueller Zugang: Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)
Sie wohnen oder arbeiten in Hamburg und möchten sich weiterbilden? Der Hamburger Weiterlbildungsbonus bietet Fördermittel- und Bildungsberatung aus einer Hand und ist ein von der Europäischen Union und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördertes Projekt zur Qualifizierung von Beschäftigten. Um die berufliche Zukunft von Hamburgern und Hamburgerinnen zu sichern, stellt er schnell und unbürokratisch Geldmittel für Weiterbildungen zur Verfügung.
1. Es können nur berufliche Weiterbildungen gefördert werden. Folgende formale Kriterien sollten erfüllt sein:
2. Berufliche Weiterbildungen wird gefördert von
Weitere Informationen finden Sie unter: www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus
Diese Förderung wird aktuell überarbeitet.