• Gesetzessammlung in der Bibliothek

Unsere Empfehlung für die Ergänzungslieferungen

Viele Steuerberater, Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter verwenden die Beck’schen Loseblattwerke „Steuergesetze“, „Steuererlasse“ und „Steuerrichtlinien“. Diese gehören im Beruf zum Alltag und sind auf dem Weg zum Berufsziel bei der Prüfungsvorbereitung ein ständiger Begleiter. Damit die Gesetzestexte immer auf dem aktuellen Stand sind, erscheinen vom Verlag regelmäßig die sogenannten Ergänzungslieferungen.

Diese sollten bei Erhalt grundsätzlich zeitnah einsortiert werden.
Aber Vorsicht: Speziell für die Prüfungsvorbereitung kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, diese nicht einzusortieren. Da die Prüfung nach bestimmten Rechtsständen abgehalten wird, würde es in diesen Fällen zu falschen Ergebnissen führen.

Damit Sie immer wissen, ob eine Ergänzungslieferung einsortiert werden soll oder nicht, werden wir Ihnen auf dieser Seite zu jeder Ausgabe einen kurzen Hinweis veröffentlichen. Sobald wir die Lieferung bei uns im Haus bekommen, wird diese von unseren Fachbereichsleitern geprüft und eine Empfehlung ausgesprochen.
Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite werden wir die Empfehlung auch auf unserer Facebook-Seite teilen. Dort bekommen Sie die Informationen dann automatisch in Ihrem Newsfeed angezeigt.

Ergänzungslieferungen 2022/2023

Steuerrichtlinien - 186. Ergänzungslieferung Dezember 2022

22.05.2023 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 186. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.

Steuererlasse - 73. Ergänzungslieferung März 2023

08.05.2023 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 73. Ergänzungslieferung für die Prüfungsjahrgänge ab 2024 vollständig einzusortieren.

Für den Prüfungsjahrgang 2023 gilt alles einzusortieren mit folgenden Ausnahmen:

1 § 13/2 bisherige Fassung nicht aussortieren  (LaFo, regelmäßig nicht klausurrelevant)

Im Abgeltungssteuererlass 1 § 43/1 wurden viele Beispiele an den ab 1.1.23 geltenden Sparer-Pauschbetrag angepasst. Wer die Beispiele noch in der alten Fassung mit der für das Prüfungsjahr 2023 geltenden Rechtslage 2022 in der Klausur griffbereit haben möchte, sollte die Seiten nicht aussortieren.

20 § 8/3 bisherige Fassung nicht aussortieren (Sachbezugswert für Verpflegung, ändern sich jährlich)
20 § 9/1 bisherige Fassung nicht aussortieren (Pauschbeträge für Auslandsreisen, ändern sich jährlich)
120 § 18/1 1/2 bisherige Fassung nicht aussortieren (Basiszinssatz für Vorabpauschale, ändert sich jährlich)

Steuergesetze - 212. Ergänzungslieferung Dezember 2022

06.04.2023 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren. Für die ErbSt gilt zusätzlich: die Anlagen 21 bis 26 zum BewG nicht aussortieren, da sie für die Bewertung von Grundstücken bis 31.12.2022 maßgeblich sind. Sortieren Sie die neuen Anlagen dahinter, dann haben sie sowohl für 2022 wie auch für 2023 die richtigen Anlagen. Während die Gesetzestexte sowohl die alten wie auch die neuen Regelungen in synoptischer Form enthalten, geben die Anlagen entweder nur den Rechtstand für Bewertungen  bis 31.12.2022 oder ab 1.1.2023 wieder, daher sollten Sie am besten beides vorhalten.

Steuergesetze - 211. Ergänzungslieferung Dezember 2022

07.03.2023 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren. Der Prüfungsjahrgang 2023/2024 sollte die alten Tabellen nicht aussortieren.

Steuererlasse - 72. Ergänzungslieferung September 2022

06.02.2023 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 72. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.

Steuerrichtlinien - 185. Ergänzungslieferung September 2022

12.12.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 185. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.

Steuererlasse - 71. Ergänzungslieferung Mai 2022

11.11.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 71. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren. Das gilt auch für Steuerfachwirte, die in 2022 in die schriftliche Prüfung gehen.

Steuergesetze - 210. Ergänzungslieferung August 2022

04.10.2022 - Prüflinge der Steuerberaterprüfung 2022 können von der Einsortierung absehen, sollten aber die Ergänzungslieferung unbedingt mit sich führen.

Für Tag 1 ist die neue Zinsregelung in § 238 AO, also die Senkung von 6 % p.a. auf 1,8 % p.a., und zwar ab dem 1.1.2019 enthalten.

Aus Sicht der Prüfung von Tag 2 und Tag 3 ist in der aktuellen Lieferung beispielsweise der geänderte § 52 Abs. 12 EStG enthalten, welcher rückwirkend für offene Veranlagungszeiträume ein Wahlrecht bei einer potentiellen Abzinsungspflicht von Verbindlichkeiten einräumt. 

Für Steuerfachwirte der diesjährigen Prüfung gilt die Einsortierung mit Aussnahme des § 66 EStG, dieser sollte NICHT aussortiert werden.

Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2023 empfehlen wir die vollständige Einsortierung.

 

Steuerrichtlinien - 184. Ergänzungslieferung Mai 2022

17.08.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 184. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.

Steuergesetze - 209. Ergänzungslieferung Juni 2022

17.08.2022 - Prüflingsteilnehmer:innen 2022 müssen die Ergänzungslieferung nicht zwingend einsortieren (enthalten sind ESt- und LSt-Tabellen). Für Prüflingsteilnehmer:innen anderer Jahre wird die Einsortierung empfohlen.

Steuererlasse - 70. Ergänzungslieferung Januar 2022

18.07.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 70. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.

Steuerrichtlinien - 183. Ergänzungslieferung März 2022

04.07.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 183. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.

Steuerrichtlinien - 182. Ergänzungslieferung Dezember 2021

19.04.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 182. Ergänzungslieferung der Steuerrichtlinien vollständig einzusortieren.

Steuererlasse - 69. Ergänzungslieferung Oktober 2021

22.02.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 69. Ergänzungslieferung vollständig einzusortieren.

Steuergesetze - 208. Ergänzungslieferung Januar 2022

14.02.2022 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die 208. Ergänzungslieferung der Steuergesetze vollständig einzusortieren

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