Damit Sie immer wissen, ob eine Ergänzungslieferung einsortiert werden soll oder nicht, empfehlen wir zu jeder Ausgabe einen kurzen Hinweis und veröffentlichen diesen auf unserer Internetseite. Hier finden Sie Empfehlungen aus den Vorjahren im Archiv.
29.01.2020 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 198. Ergänzungslieferung einzusortieren. Die alten Tabellen des Jahres 2019 für die Prüfung 2020 sollten aber im Beihefter behalten werden.
03.12.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuerrichtlinien der 173. Ergänzungslieferung einzusortieren.
06.11.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse - 63. Ergänzungslieferung einzusortieren.
06.11.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 177. Ergänzungslieferung einzusortieren.
07.10.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 197. Ergänzungslieferung einzusortieren. Die Examenskandidaten der morgen startenden Steuerberaterprüfung 2019 sollten Ihre Konzentration aber nicht mehr dafür aufwenden.
19.08.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 176. Ergänzungslieferung grundsätzlich einzusortieren. Für die Steuerberaterprüfung 2019 hat sie aber keine Relevanz und kann auch anschließend „in Ruhe“ einsortiert werden.
29.07.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse - 62. Ergänzungslieferung einzusortieren.
Bitte beachten Sie im Speziellen den Hinweis des Verlags bzgl. des Fehlers in der Ergänzungslieferung #61 an der Position 200 § 14/2.
28.06.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuerrichtlinien der 172. Ergänzungslieferung einzusortieren und die alten Seiten aufzubewahren.
17.06.2019 - Die 196. Ergänzungslieferung der Beck'schen Steuergesetze enthält im Wesentlichen die Änderungen durch das Brexit-Steuerbegleitgesetzt.
Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt Teilnehmern, die noch in 2019 in die Prüfung gehen, die einzusortierende Fassung des Sozialversicherungsentgeltverordnung (Nr. 21 in den Steuergesetzen, Seiten 3-6) einzusortieren, da diese nunmehr wieder auch die Werte zum Rechtsstand 2018 beinhaltet. Die restlichen Gesetze können, müssen jedoch nicht einsortiert werden. Für die Teilnehmer, die nach 2019 in die Prüfung gehen, empfehlen wir die Gesetze vollständig einzusortieren.
14.05.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuerrichtlinien der 171. Ergänzungslieferung einzusortieren und die alten Seiten aufzubewahren.
25.04.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuergesetze der 195. Ergänzungslieferung einzusortieren, aber die alten Seiten aufzubewahren und bei der Prüfung mitzuführen.
20.03.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse - 61. Ergänzungslieferung einzusortieren.
Wir empfehlen aber, die alte Version des Schreibens betr. steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2018 (20 § 9/1 1-12) nicht herauszunehmen, da bei der schriftlichen Prüfung im Oktober 2019 der Rechtstand für 2018 benötigt wird.
08.03.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Deutschen Gesetze der 175. Ergänzungslieferung einzusortieren.
21.02.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuerrichtlinien der 170. Ergänzungslieferung einzusortieren.
01.02.2019 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt den Prüfungsteilnehmern 2019 die Tabellen der Steuergesetze der 194. Ergänzungslieferung nicht umzusortieren, aber die neuen Tabellen auf einem Heftstreifen mitzuführen. Die Prüfungsteilnehmer 2020 oder später sollten die Tabellen umsortieren.