Der Wochenendlehrgang bietet Ihnen berufsbegleitend eine Komplettvorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung und ist inhaltsgleich zum 15-Wochenlehrgang. In Form von Präsenzunterricht am Samstag/Sonntag (jeweils 08:30 bis 16:30 Uhr) vermitteln Ihnen erfahrene Lehrer die notwendigen Inhalte aller erforderlichen Rechtsgebiete.
Der Lehrgang startet zunächst im 14-tägigen Rhythmus mit 24 Unterrichtstagen in den für die Prüfung bedeutsamen Fächern Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Bilanzsteuerrecht und Körperschaftsteuer. In dieser Phase des Lehrgangs können Sie die freien Wochenenden dazu nutzen, diese Inhalte intensiv nachzuarbeiten und damit zu verfestigen. Ab Mitte Februar des Folgejahres bis Ende Juli wechselt der Kurs für die weiteren 46 Unterrichtstage in einen wöchentlichen Rhythmus. Dadurch können Sie sich mit stärkerer Fokussierung die weiteren Inhalte aneignen. Passend zu allen Unterrichtstagen erhalten Sie 70 Online-Aufzeichnungen, die es Ihnen ermöglichen, jederzeit flexibel das Gelernte zu wiederholen und zu vertiefen (Zugriff bis 31.12. des schriftlichen Prüfungsjahres). Die aktuellen Aufzeichnungen werden Ihnen stets passend zu Ihrem Unterrichtsplan freigeschaltet, so dass Sie auch die Inhalte verpasster Unterrichtstage jederzeit nachholen können.
Die themenbasierte Lehrgangsstruktur ermöglicht es, dass Sie sich didaktisch optimal den umfangreichen Prüfungsstoff aneignen können. Dabei legen wir großen Wert auf unsere auf den Unterricht ausgerichteten und mit einer Vielzahl von Beispielsfällen ausgestatteten Lehrhefte, die Sie sowohl in Papierform als auch digital erhalten.
Bereits während des Lehrgangs steigen Sie in das Klausurentraining ein. Sie schreiben zu Hause insgesamt 24 Klausuren, die Sie bei uns zur Online-Korrektur einreichen. Für jede Klausur steht Ihnen zur Nacharbeit eine Besprechung als Aufzeichnung zur Verfügung. So können Sie von Anfang an Klausurtechnik und -taktik erlernen und im Laufe des Lehrgangs immer weiter optimieren.
Der Lehrgang erstreckt sich auf den wesentlichen Prüfungsstoff für die Steuerberaterprüfung nach § 37 StBerG, insbesondere:
Für den Lehrgang sollten Sie Grundkenntnisse im Bereich des Zivilrechtes und der Buchführung besitzen.