
Ihr Wegweiser zu Informationen
In unserer Infothek finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Prüfungsvorbereitung und Lehrgänge.
Wir haben für Sie zusammengestellt:
- Eine Übersicht über erlaubte Hilfsmittel in der Prüfung
- Hinweise zur richtigen Einsortierung von Ergänzungslieferungen in Ihren Gesetzestexten
- Info-Spot-Videos mit kompakten Erklärungen zu relevanten Themen
- Informationen zu Fördermöglichkeiten für Ihre Lehrgänge
Nutzen Sie diese Infothek als praktische Unterstützung auf Ihrem Weg zum Steuerfachwirt!
HAAS-Online-Campus
Umfassendes E-Learning für Ihre Vorbereitung
In unserem Haas-Online-Campus finden Sie unser umfangreiches E-Learning-Angebot. So haben Sie alle notwendigen Materialien, Skripte, Klausuren, Videos u.v.m. zentral an einem Ort. Geräteunabhängig können Sie auf Ihre Inhalte jederzeit zugreifen.
Profitieren Sie vom kostenlosen Datenbankzugang NWB Max und wöchentlich aktuellen Steuerrechtsvideos. Mit unserem Notenportal haben Sie Ihren persönlichen Lernfortschritt stets im Blick.

InfoSpot
Wissen auf den Punkt gebracht
- Allgemeine Infos rund um Ihre Prüfungsvorbereitung
- Zahlreiche Tipps und Tricks (z.B. zum Umgang mit Gesetzen u.v.m.)
- Ergänzende Inhalte für Ihre Lernplanung
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Wir behandeln Prüfungsklassiker und vertiefen Ihr Wissen in kompakter Form.

Ergänzungslieferungen
Lt. Hilfsmittelerlass werden neben den Gesetzen des Zivilrechtes (BGB, HGB, AktG, GmbHG, UmwG) insbesondere die Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse jeweils im Rechtsstand des Prüfungs- und Vorjahres benötigt. Hier empfehlen wir die Beck’schen Loseblattwerke („Steuergesetze“, „Steuererlasse“ und „Steuerrichtlinien“).
Die in unregelmäßigen Abständen dazu vom Verlag verschickten Ergänzungslieferungen sollten grundsätzlich zeitnah einsortiert werden, um die Aktualität der Werke sicherzustellen.
Aber Vorsicht: In Einzelfällen kann es für die Prüfung sinnvoll sein, einzelne Ergänzungen nicht einzusortieren bzw. bestimmte Inhalte nicht auszusortieren. Da Prüfungen auf festgelegten Rechtsständen basieren, könnte eine ungeprüfte Aktualisierung zu falschen Ergebnissen führen.
Wir unterstützen Sie mit fachlich fundierten Empfehlungen. Jede neue Ergänzungslieferung wird von uns geprüft und hinsichtlich der Notwendigkeit des Einsortierens bewertet.
Um stets informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Instagram! Dort teilen wir zeitnah unsere fachliche Einschätzung zu neuen Ergänzungslieferungen.
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Steuerrichtlinien
194. Ergänzungslieferung Dezember 2024
Zur EmpfehlungSteuerrichtlinien 194. Ergänzungslieferung Dezember 2024
30.04.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die vollständige Umsortierung (Ein- und Aussortierung) der Ergänzungslieferung! -
Steuergesetze
220. Ergänzungslieferung Januar 2025
Zur EmpfehlungSteuergesetze 220. Ergänzungslieferung Januar 2025
10.04.2025 - Wir empfehlen das vollständige Ein- und Aussortieren. Es gibt aber zu beachtende Besonderheiten für die Prüflinge 2025. Diese sollten- Anlage 26 des BewG
- die Ordnungsnummer 420 (GrStG)
- § 66 EStG
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Steuererlasse
79. Ergänzungslieferung Januar 2025
Zur EmpfehlungSteuererlasse 79. Ergänzungslieferung Januar 2025
20.02.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die vollständige Umsortierung (Ein- und Aussortierung) der Ergänzungslieferung! -
Steuergesetze
219. Ergänzungslieferung Dezember 2024
Zur EmpfehlungSteuergesetze 219. Ergänzungslieferung Dezember 2024
20.02.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die vollständige Umsortierung (Ein- und Aussortierung) der Ergänzungslieferung! -
Steuerrichtlinien
193. Ergänzungslieferung Oktober 2024
Zur EmpfehlungSteuerrichtlinien 193. Ergänzungslieferung Oktober 2024
20.12.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Aus- und Einsortierung! -
Steuergesetze
218. Ergänzungslieferung September 2024
Zur EmpfehlungSteuergesetze 218. Ergänzungslieferung September 2024
05.12.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung einzusortieren. Für die Prüflinge der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung 2024 empfehlen wir, die Ergänzungslieferung auf einem gesonderten Heftstreifen mitzuführen. -
Steuererlasse
78. Ergänzungslieferung Juli 2024
Zur EmpfehlungSteuererlasse 78. Ergänzungslieferung Juli 2024
18.10.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung einzusortieren. Für die Prüflinge der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung 2024 empfehlen wir, die Ergänzungslieferung auf einem gesonderten Heftstreifen mitzuführen. -
Steuerrichtlinien
192. Ergänzungslieferung Mai 2024
Zur EmpfehlungSteuerrichtlinien 192. Ergänzungslieferung Mai 2024
13.09.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung einzusortieren. Das gilt für alle Prüfungen. Für den diesjährigen Prüfungsjahrgang der Steuerberaterprüfung gilt außerdem folgendes: Falls Sie nicht umsortieren und vor allem ummarkieren möchten, könnten Sie die EL auf einen gesonderten Heftstreifen mit in die Prüfungen nehmen. -
Steuergesetze
217. Ergänzungslieferung Mai 2024
Zur EmpfehlungSteuergesetze 217. Ergänzungslieferung Mai 2024
20.08.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Aus- und Einsortierung! Prüflinge des StB-Examens 2024 können den Komplettsatz des EStG ALTERNATIV zur Umsortierung auch separat mit in die Prüfung nehmen (z.B. auf Heftstreifen oder in eigenem Ordner). Der neue Satz muss aber auf jeden Fall dabei sein - lt. Hilfsmittelerlass muss zum einen der Rechtsstand des aktuellen und des Vorjahres mitgeführt werden, zum anderen enthält die Ergänzungslieferung teilweise rückwirkende für 2023 geltende klausurrelevante Änderungen (§ 7 Abs. 5a, § 7b, § 19, § 22, § 24a EStG, § 9 GewStG). -
Steuererlasse
77. Ergänzungslieferung Mai 2024
Zur EmpfehlungSteuererlasse 77. Ergänzungslieferung Mai 2024
08.08.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 77. Ergänzungslieferung grundsätzlich alle einzusortieren. Doch Achtung: 200 § 187/1 mit den Angaben zum BMF-Schreiben vom 27. Januar 2023 bitte nicht aussortieren. Der Grund: Für das Prüfungsjahr 2024 werden die Verbraucherpreisindizes für 2023 benötigt. -
Steuerrichtlinien
191. Ergänzungslieferung März 2024
Zur EmpfehlungSteuerrichtlinien 191. Ergänzungslieferung März 2024
04.07.2024 - Die 191. Ergänzungslieferung enthält u.a. die Lohnsteuer-Hinweise 2024. Diese enthalten in einigen Beispielen und Aussagen 2024er Werte, die für die diesjährige Prüfung der Steuerberater und Steuerfachwirte mit Rechtsstand 2023 nicht maßgeblich sind. Somit ist unsere Empfehlung grundsätzlich alles einzusortieren. Die alten LSt-Hinweise 2023 sollten auf einem Heftstreifen separat mit in die Prüfung genommen werden. -
Steuergesetze
216. Ergänzungslieferung Juni 2024
Zur EmpfehlungSteuergesetze 216. Ergänzungslieferung Juni 2024
17.06.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren, aber die Prüflinge 2024 sollten die bisherigen Tabellen nicht entsorgen. Also entweder die alten und neuen Tabellen im Ordner behalten oder einen separaten Ordner in der Prüfung mitführen und dort die alten Tabellen aufbewahren. -
Steuererlasse
76. Ergänzungslieferung Dezember 2023
Zur EmpfehlungSteuererlasse 76. Ergänzungslieferung Dezember 2023
06.05.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 76. Ergänzungslieferung grundsätzlich alle einzusortieren. Ausnahme für Prüfungsjahrgänge 2024 mit Rechtsstand 2023 bitte nicht aussortieren: 1 § 10/15 1 § 33a/4 20 § 8/3 20 § 9/1 20 § 9/3 -
Steuerrichtlinien
190. Ergänzungslieferung Dezember 2023
Zur EmpfehlungSteuerrichtlinien 190. Ergänzungslieferung Dezember 2023
23.04.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren. Aber beim AEAO muss die bisherige Fassung der ausgetauschten Seiten ausgeheftet und gesondert mitgeführt werden, weil ein großer Teil der Anpassungen Folge der ab dem 1. Januar 2024 für das Steuerrecht geltenden Regelungen des MoPeG ist. Die Übergangsregelungen des EGAO erlauben allerdings - für die Jahre 2024 und 2025 - eine nicht zu beanstandende Fortsetzung (Weitergeltung) der bisherigen Grundlagen. Dies ist für die im Jahr 2024 stattfindende Prüfung von Belang. -
Steuergesetze
215. Ergänzungslieferung Januar 2024
Zur EmpfehlungSteuergesetze 215. Ergänzungslieferung Januar 2024
27.03.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren, aber die alte Fassung von § 48 FGO nicht auszusortieren bzw. diese in einem gesonderten Ordner abzulegen und dann in die Prüfung mitzunehmen. -
Steuerrichtlinien
189. Ergänzungslieferung Oktober 2023
Zur EmpfehlungSteuerrichtlinien 189. Ergänzungslieferung Oktober 2023
18.01.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich für alle Berufsziele und Prüfungsjahrgänge alles einzusortieren.
Erlaubte Hilfsmittel
- Gesetzestexte: Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse, BGB, HGB, GmbHG
- Unterstreichung & Markierungen: erlaubt, ohne zusätzliche Anmerkungen
- Griffregister: Erlaubt, Stichworte aus der Überschrift und §§§
- Taschenrechner: Einfach, ohne Speicher- oder Programmierfunktion
Nicht erlaubte Hilfsmittel:
✖ Kommentare & Lexika
✖ Zusätzliche Anmerkungen in Gesetzestexten
✖ Elektronische Geräte (Handy, Smartwatch etc.)
✖ Veranlagungshandbücher
Wichtig: Jeder Teilnehmer ist selbst für zulässige Hilfsmittel verantwortlich.
Förderungen für Ihre Weiterbildung
Weiterbildung ist mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden und wird daher teilweise staatlich gefördert.
Nachfolgend haben wir Ihnen die gängigsten Förderungen für unsere Lehrgänge aufgelistet. Es gibt eine Vielzahl weiterer Förderungsmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter www.foerderdatenbank.de.