
Die Prüfung
Die Prüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling ist anspruchsvoll und setzt fundierte Kenntnisse im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens voraus. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
In den meisten Fällen wird die Prüfung von den örtlichen Steuerberaterkammern organisiert. Die genauen Prüfungsmodalitäten, Termine und Prüfungsorte variieren je nach Region. Weitere Informationen zur Anmeldung, den Prüfungsanforderungen und den jeweiligen Prüfungsinstitutionen sind direkt bei der zuständigen Steuerberaterkammer erhältlich.
Eine gezielte Vorbereitung ist entscheidend für den Prüfungserfolg. Neben fundiertem Fachwissen ist auch das gezielte Training von Klausurtechnik notwendiger Bestandteil. Unsere Vorbereitungskurse bieten eine umfassende Unterstützung und vermitteln alle prüfungsrelevanten Inhalte praxisnah und verständlich.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine vierstündige Klausur zu bearbeiten. Diese umfasst praxisnahe Aufgaben aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Kosten- und Leistungsrechnung sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Die Klausur prüft die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren und praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten. Seitens der StBK finden Sie hier Hinweise zur Klausur.
Prüfungsgebiet 1
Externes Rechnungswesen (35%)
- Buchführung
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
Prüfungsgebiet 2
Internes Rechnungswesen (65%)
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
- Jahresabschlussanalyse
- Finanzierung
Mündliche Prüfung
Dauer: max. 30 Min je Prüfling
Die mündliche Prüfung findet nach erfolgreichem Bestehen der Klausur statt. Die Inhalte der mündlichen Prüfung sind identisch mit denen der schriftlichen Prüfung. In der Regel wird ein Fachgespräch durchgeführt, bei dem die Prüflinge ihre Kenntnisse zeigen sollen und praxisbezogene Fälle erörtern müssen. Die Prüfungsteilnehmer können einzeln oder in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten geprüft werden.
Alle Teilnehmer unseres Online-Lehrganges erhalten eine kostenfreie Unterrichtseinheit zur Vorbereitung auf den mündlichen Prüfungsteil. Aufgrund der identischen Inhalte besprechen wir hier mit Ihnen insbesondere aktuelle Themen und mögliche Szenarien der Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich selbst zur Prüfung anmelden müssen. Der Anmeldeschluss ist i.d.R. der 31.07. des Prüfungsjahres.
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Anmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ab sofort nur noch über das Online-Antragsportal der Steuerberaterkammern https://stbk-antragsportal.de/ . Dazu muss ein Benutzerkonto bei der BundID mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis/Elektronischer Aufenthaltstitel/Unionsbürgerkarte) erstellt werden. Sie haben rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für eine Anmeldung vor Anmeldeschluss bei Ihnen gegeben sind. Die Kommunikation zum Prüfungsdurchlauf wird zukünftig über Ihr Benutzerkonto bei der BundID laufen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Steuerberaterkammer.
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Gebühren
Die Zulassungsgebühr beträgt i.d.R. 100 Euro zzgl. einer Prüfungsgebühr in Höhe von ca. 250 Euro. Der Zulassungsantrag und die Zahlung der Gebühr erfolgt bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer. Die Höhe kann letztendlich je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich sein. Wenn Sie den Antrag stellen, werden anhand der von Ihnen gemachten Angaben die Gebühren ermittelt und Ihnen vor Einreichung angezeigt.
Bitte beachten Sie, insbesondere bzgl. der Zahlungsvoraussetzungen, die Gemeinsame Prüfungsordnung und Rechtsvorschrift FaRC.
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Prüfungsverbünde
Für die Prüfung Fachassistent Rechnungswesen und Controlling bilden die Steuerberaterkammern zum Teil Prüfungsverbünde. Für Sie verantwortlich ist jene Steuerberaterkammer, in dessen Zuständigkeitsgebiet Sie arbeitstätig sind.
- Berlin für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
- Hamburg für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
- München
- Nürnberg für Düsseldorf, Hessen, Köln, Nürnberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe
- Nordbaden für Nordbaden und Saarland
- Stuttgart für Stuttgart und Südbaden
- Niedersachsen
Sollten Sie in diesen Regionen beruflich tätig sein, wenden Sie sich bitte für nähere Informationen an die für Sie zuständige Steuerberaterkammer. Hier werden Sie darüber informiert, ob und wo Sie die Prüfung ablegen können.