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Ergänzungslieferungen

Lt. Hilfsmittelerlass werden neben den Gesetzen des Zivilrechtes (BGB, HGB, AktG, GmbHG, UmwG) insbesondere die Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse jeweils im Rechtsstand des Prüfungs- und Vorjahres benötigt. Hier empfehlen wir die Beck’schen Loseblattwerke („Steuergesetze“, „Steuererlasse“ und „Steuerrichtlinien“).

Die in unregelmäßigen Abständen dazu vom Verlag verschickten Ergänzungslieferungen sollten grundsätzlich zeitnah einsortiert werden, um die Aktualität der Werke sicherzustellen.

Aber Vorsicht: In Einzelfällen kann es für die Prüfung sinnvoll sein, einzelne Ergänzungen nicht einzusortieren bzw. bestimmte Inhalte nicht auszusortieren. Da Prüfungen auf festgelegten Rechtsständen basieren, könnte eine ungeprüfte Aktualisierung zu falschen Ergebnissen führen.

Wir unterstützen Sie mit fachlich fundierten Empfehlungen. Jede neue Ergänzungslieferung wird von uns geprüft und hinsichtlich der Notwendigkeit des Einsortierens bewertet.

Um stets informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Instagram! Dort teilen wir zeitnah unsere fachliche Einschätzung zu neuen Ergänzungslieferungen.

  • 80. Ergänzungslieferung Februar 2025

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    Steuererlasse 80. Ergänzungslieferung Februar 2025

    27.05.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt: Die neue Ergänzungslieferung sollte vollständig einsortiert werden - verbunden mit dem Hinweis, dass „200 § 187/1“ (Verbraucherpreisindex) für das Jahr 2024 vorgehalten werden muss und nicht aussortiert werden darf. Außerdem beachtet bitte Folgendes: das Aussortieren des UmwSt-Erlasses kann problemlos erfolgen – mit der 195. EL erscheint dieser in den Steuerrichtlinien. Bis dahin kann er auf separatem Heftstreifen geführt werden.
  • 194. Ergänzungslieferung Dezember 2024

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    Steuerrichtlinien 194. Ergänzungslieferung Dezember 2024

    30.04.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die vollständige Umsortierung (Ein- und Aussortierung) der Ergänzungslieferung!
  • 220. Ergänzungslieferung Januar 2025

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    Steuergesetze 220. Ergänzungslieferung Januar 2025

    10.04.2025 - Wir empfehlen das vollständige Ein- und Aussortieren. Es gibt aber zu beachtende Besonderheiten für die Prüflinge 2025. Diese sollten
    • Anlage 26 des BewG
    • die Ordnungsnummer 420 (GrStG)
    • § 66 EStG
    in der neuen Fassung einsortieren, die alte Fassung aber auf separatem Heftstreifen/Zusatzordner behalten.
  • 79. Ergänzungslieferung Januar 2025

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    Steuererlasse 79. Ergänzungslieferung Januar 2025

    20.02.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die vollständige Umsortierung (Ein- und Aussortierung) der Ergänzungslieferung!
  • 219. Ergänzungslieferung Dezember 2024

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    Steuergesetze 219. Ergänzungslieferung Dezember 2024

    20.02.2025 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die vollständige Umsortierung (Ein- und Aussortierung) der Ergänzungslieferung!
  • 193. Ergänzungslieferung Oktober 2024

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    Steuerrichtlinien 193. Ergänzungslieferung Oktober 2024

    20.12.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Aus- und Einsortierung!
  • 218. Ergänzungslieferung September 2024

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    Steuergesetze 218. Ergänzungslieferung September 2024

    05.12.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung einzusortieren. Für die Prüflinge der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung 2024 empfehlen wir, die Ergänzungslieferung auf einem gesonderten Heftstreifen mitzuführen.
  • 78. Ergänzungslieferung Juli 2024

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    Steuererlasse 78. Ergänzungslieferung Juli 2024

    18.10.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung einzusortieren. Für die Prüflinge der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung 2024 empfehlen wir, die Ergänzungslieferung auf einem gesonderten Heftstreifen mitzuführen.
  • 192. Ergänzungslieferung Mai 2024

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    Steuerrichtlinien 192. Ergänzungslieferung Mai 2024

    13.09.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Ergänzungslieferung einzusortieren. Das gilt für alle Prüfungen. Für den diesjährigen Prüfungsjahrgang der Steuerberaterprüfung gilt außerdem folgendes: Falls Sie nicht umsortieren und vor allem ummarkieren möchten, könnten Sie die EL auf einen gesonderten Heftstreifen mit in die Prüfungen nehmen.
  • 217. Ergänzungslieferung Mai 2024

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    Steuergesetze 217. Ergänzungslieferung Mai 2024

    20.08.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Aus- und Einsortierung! Prüflinge des StB-Examens 2024 können den Komplettsatz des EStG ALTERNATIV zur Umsortierung auch separat mit in die Prüfung nehmen (z.B. auf Heftstreifen oder in eigenem Ordner). Der neue Satz muss aber auf jeden Fall dabei sein - lt. Hilfsmittelerlass muss zum einen der Rechtsstand des aktuellen und des Vorjahres mitgeführt werden, zum anderen enthält die Ergänzungslieferung teilweise rückwirkende für 2023 geltende klausurrelevante Änderungen (§ 7 Abs. 5a, § 7b, § 19, § 22, § 24a EStG, § 9 GewStG).
  • 77. Ergänzungslieferung Mai 2024

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    Steuererlasse 77. Ergänzungslieferung Mai 2024

    08.08.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 77. Ergänzungslieferung grundsätzlich alle einzusortieren. Doch Achtung: 200 § 187/1 mit den Angaben zum BMF-Schreiben vom 27. Januar 2023 bitte nicht aussortieren. Der Grund: Für das Prüfungsjahr 2024 werden die Verbraucherpreisindizes für 2023 benötigt.
  • 191. Ergänzungslieferung März 2024

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    Steuerrichtlinien 191. Ergänzungslieferung März 2024

    04.07.2024 - Die 191. Ergänzungslieferung enthält u.a. die Lohnsteuer-Hinweise 2024. Diese enthalten in einigen Beispielen und Aussagen 2024er Werte, die für die diesjährige Prüfung der Steuerberater und Steuerfachwirte mit Rechtsstand 2023 nicht maßgeblich sind. Somit ist unsere Empfehlung grundsätzlich alles einzusortieren. Die alten LSt-Hinweise 2023 sollten auf einem Heftstreifen separat mit in die Prüfung genommen werden.
  • 216. Ergänzungslieferung Juni 2024

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    Steuergesetze 216. Ergänzungslieferung Juni 2024

    17.06.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren, aber die Prüflinge 2024 sollten die bisherigen Tabellen nicht entsorgen. Also entweder die alten und neuen Tabellen im Ordner behalten oder einen separaten Ordner in der Prüfung mitführen und dort die alten Tabellen aufbewahren.
  • 76. Ergänzungslieferung Dezember 2023

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    Steuererlasse 76. Ergänzungslieferung Dezember 2023

    06.05.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt die Steuererlasse der 76. Ergänzungslieferung grundsätzlich alle einzusortieren. Ausnahme für Prüfungsjahrgänge 2024 mit Rechtsstand 2023 bitte nicht aussortieren: 1 § 10/15 1 § 33a/4 20 § 8/3 20 § 9/1 20 § 9/3
  • 190. Ergänzungslieferung Dezember 2023

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    Steuerrichtlinien 190. Ergänzungslieferung Dezember 2023

    23.04.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren. Aber beim AEAO muss die bisherige Fassung der ausgetauschten Seiten ausgeheftet und gesondert mitgeführt werden, weil ein großer Teil der Anpassungen Folge der ab dem 1. Januar 2024 für das Steuerrecht geltenden Regelungen des MoPeG ist. Die Übergangsregelungen des EGAO erlauben allerdings - für die Jahre 2024 und 2025 - eine nicht zu beanstandende Fortsetzung (Weitergeltung) der bisherigen Grundlagen. Dies ist für die im Jahr 2024 stattfindende Prüfung von Belang.
  • 215. Ergänzungslieferung Januar 2024

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    Steuergesetze 215. Ergänzungslieferung Januar 2024

    27.03.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich alles einzusortieren, aber die alte Fassung von § 48 FGO nicht auszusortieren bzw. diese in einem gesonderten Ordner abzulegen und dann in die Prüfung mitzunehmen.
  • 189. Ergänzungslieferung Oktober 2023

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    Steuerrichtlinien 189. Ergänzungslieferung Oktober 2023

    18.01.2024 - Das Lehrgangswerk Haas empfiehlt grundsätzlich für alle Berufsziele und Prüfungsjahrgänge alles einzusortieren.