• Haas-Zentrale in Springe am Deister

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teilnahmebedingungen/Geschäftsbedingungen für Lehrgänge der Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG

ZEITPUNKT DES VERTRAGSSCHLUSSES

Der Vertrag zwischen der Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG, Jägerallee 26, 31832 Springe, nachfolgend LWH genannt, und dem Vertragspartner kommt je nach Lehrgangsart wie folgt zustande:

Fachtage, Wochenendlehrgänge, Klausurenlehrgänge, Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, Lehrgang-Online (LeO)
Der Vertrag wird für beide Seiten mit Zugang der Anmeldebestätigung wirksam, die der Vertragspartner in Textform, i.d.R. auf dem Postweg oder per E-Mail, erhält.

Vollzeitlehrgänge, Intensivlehrgang, Fernlehrgang, Lehrgangspakete
Mit Absenden der Online-Anmeldung zu einem Vollzeit-, Intensiv- oder Fernlehrgang wird noch kein Vertrag geschlossen. Der Vertragspartner fordert das LWH mit dem Button „Absenden“ lediglich auf, ihm gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages i.S.v. § 145 BGB abzugeben.
Der Vertragspartner erhält nach Absenden der Online-Anmeldung i.d.R. auf dem Postweg schriftliche Verträge. Hierbei bilden die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ für den jeweiligen Lehrgang Vertragsbestandteile. Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ bei Fernlehrgang entsprechen den besonderen Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht des Vertragspartners
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zugang, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Material in Besitz genommen haben bzw. hat. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG, Jägerallee 26, 31832 Springe, Telefonnummer: 05041/94240; Telefaxnummer: 05041/942456; E-Mail: info@lwhaas.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein wirksames Widerrufs-Muster-Schreiben finden Sie im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665). 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Material wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Material zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben das Material unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Material vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Materials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Materials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Materials nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

DATENSCHUTZ

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass das LWH personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert. Das LWH versichert, dass die Erfassung der Daten, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgt. Der Vertragspartner erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR:

Fachtage, Wochenendlehrgänge, Klausurenlehrgänge, Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, Online-Lehrgänge (LeO)
Für Lehrgänge mit eigenem Vertrag (Vollzeit-, Intensiv- und Fernlehrgang) gelten die dem jeweiligen Vertrag beigefügten Teilnahmebedingungen.

§ 1 Allgemeines
Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme am Lehrgang für dessen gesamte Dauer.
Die Unterrichtsgebühren sind in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer - gleich, ob mit oder ohne sein Verschulden - Unterrichtsstunden versäumt.

§ 2 Rücktritt bzw. Kündigung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt ist kostenfrei bis maximal 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Lehrgangsgebühr fällig. Dies gilt auch bei Kündigung nach Beginn des Lehrgangs. Erfolgt ein Rücktritt oder eine Kündigung für einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, ist dies kostenfrei auch weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich, wenn der Teilnehmer nachweist, dass er keine Zulassung zur mündlichen Prüfung erhalten hat.

§ 3 Verstöße gegen die Lehrgangsordnung
Grobe Verstöße gegen die allgemeine Lehrgangsordnung, insbesondere ein Verhalten des Teilnehmers, das andere Lehrgangsteilnehmer bei der Verfolgung des Lehrgangszieles nachhaltig stört, berechtigen das LWH und dessen Beauftragte, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht.

§ 4 Unterrichtsmaterial
Das für den Lehrgang vorgesehene Unterrichtsmaterial in Form von Präsenzlehrgangsheften, Klausuren und deren Lösungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wird dem Lehrgangsteilnehmer ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt.
Der Teilnehmer erhält das urheberrechtlich geschützte Unterrichtsmaterial zu Eigentum, verpflichtet sich aber, es nur für seine eigenen Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zugänglich zu machen.
Die erforderlichen Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen beschafft sich der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst.

§ 5 Durchführung des Lehrganges
Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung für die jeweilige öffentlich-rechtliche Prüfung, auf die der Lehrgang vorbereitet.

Der Lehrgangsträger behält sich ausdrücklich vor, in zumutbarer, die Interessen des Lehrgangsteilnehmers nicht unangemessen benachteiligender Weise vereinzelte Lerninhalte an die Bedürfnisse des Lehrgangszwecks ohne Zustimmung des Lehrgangsteilnehmers anzupassen. Die entsprechende Befugnis des Lehrgangsträgers gilt auch für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes/der Räumlichkeiten, Änderungen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage des Lehrgangs insgesamt. Im Falle der Absage des Lehrgangs insgesamt werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Lehrgangsteilnehmers bestehen im Falle der Absage nicht. Der Lehrgangsträger ist insbesondere berechtigt, den Lehrgang abzusagen, sofern spätestens 4 Wochen vor geplantem Lehrgangsbeginn die Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erfüllt ist.
Für Lehrgänge-Online (LeO) stellt das LWH die entsprechende Software zur Verfügung. Entsprechende Hardware (PC, Monitor, Headset u.Ä.) hat der Teilnehmer auf eigene Rechnung zu besorgen. Die Teilnahme an einem Lehrgang-Online (LeO) ist via Internet nur möglich, wenn der Teilnehmer über eine entsprechende Internetverbindung (Upload und Download mindesten 384 kbit/s) verfügt. Der Teilnehmer muss im Vorfeld der Veranstaltung an einer technischen Probe teilgenommen haben.
Sollte die Durchführung des Lehrgangs-Online (LeO) wegen technischer Störungen, die nicht auf Seiten des Teilnehmers, z.B. durch zu geringe Bandbreite der Internetverbindung, nicht möglich sein, so verpflichtet sich das LWH den Lehrgang-Online (LeO) zu wiederholen.

§ 6 Haftung
Der Lehrgangsträger haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Lehrgangsräumen oder durch Verlust oder Diebstahl in den Lehrgangsräumen mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen des Lehrgangsträgers haftet dieser nur für den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Vertragspartner erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung. Die Lehrgangsgebühr kann per Überweisung oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung gezahlt werden. Die Lehrgangsgebühren sind zum 1. Unterrichtstag des jeweiligen Lehrganges fällig. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 5 Wochen ist eine Ratenzahlung vorgesehen. Die Raten sind ab Lehrgangsbeginn im Abstand von 1 bzw. 2 Monaten fällig. In den Raten sind keine Zinsanteile enthalten.

§ 8 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner des Lehrgangsträgers Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag Springe. Der Lehrgangsträger ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen.

§ 9 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für ein Abweichen von dieser Textformklausel.
(2) Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmung(en) dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.