Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung Lehrgangswerk Haas GbR
1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen dem Lehrgangswerk Haas, Jägerallee 26, 31832 Springe, und dem Vertragspartner kommt je nach Kursart wie folgt zustande:
a) Ergänzungslehrgang Zivilrecht, Fachwochen, Wochenendlehrgänge,
Klausurenkurse, Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Der Vertrag wird für beide Seiten mit Zugang der Anmeldebestätigung wirksam, die der Vertragspartner in Textform, i.d.R. auf dem Postweg, erhält.
b) Vollzeitlehrgänge, Fernunterricht
Mit Absenden der Online-Anmeldung zu einem Vollzeit- oder Fernunterrichtslehrgang wird noch kein Vertrag geschlossen. Der Vertragspartner fordert das Lehrgangswerk Haas mit dem Button „Absenden“ lediglich auf, ihm gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages i.S.v. § 145 BGB abzugeben.
Der Vertragspartner erhält nach Absenden der Online-Anmeldung i.d.R. auf dem Postweg schriftliche Verträge. Hierbei werden die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ für den jeweiligen Kurs gestellt. Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ bei Fernunterricht entsprechen den besonderen Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).
2. Widerrufsrecht
Der Vertragspartner ist an seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er sie gegenüber dem Lehrgangswerk Haas innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss (Nahunterricht) bzw. Eingang der ersten Sendung des Fernlehrmaterials (Fernunterricht) in Textform (§ 126b BGB) oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerruft. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle des Widerrufs hat der Lehrgangsträger das empfangene Geld, der Vertragspartner empfangene Sachen auf Kosten und Gefahr des Lehrgangsträgers unverzüglich und unbeschädigt zurückzugewähren.
3. Datenschutz
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass das Lehrgangswerk Haas personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert und versichert, dass die Erfassung der Daten, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgt. Der Vertragspartner erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen für: Ergänzungslehrgang Zivilrecht,
Fachwochen, Wochenendlehrgänge, Klausurenkurse, Vorbereitung auf
die mündliche Prüfung
Hinweis: Bei Vollzeitkursen und Fernlehrgängen erhält der Vertragspartner nach der Online-Anmeldung schriftliche Verträge auf dem Postweg. Für diese Kurse sind gesonderte Allgemeine Teilnahmebedingungen, die Ergänzungen und andere Inhalte haben, notwendig, insbesondere bei Fernlehrgängen i.S.d. Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Bitte beachten Sie daher stets auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Sie von uns mit schriftlichen Verträgen erhalten.
§ 1 Allgemeines
Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme am Lehrgang für dessen gesamte Dauer.
Die Unterrichtsgebühren sind in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer - gleich, ob mit oder ohne sein Verschulden - Unterrichtsstunden versäumt.
§ 2 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer
Sowohl vor Beginn des Lehrganges (= Rücktritt) als auch nach Beginn des Lehrganges
(= Kündigung) kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bzw. die Kündigung ist dem Lehrgangswerk Haas in Textform zu erklären. Bei Kündigung sind vom Vertragspartner die bis zum Eintritt der Kündigung angefallenen anteiligen Unterrichtsgebühren zu entrichten.
§ 3 Verstöße gegen die Lehrgangsordnung
Grobe Verstöße gegen die allgemeine Lehrgangsordnung, insbesondere ein Verhalten des Teilnehmers, das andere Lehrgangsteilnehmer bei der Verfolgung des Lehrgangszieles nachhaltig stört, berechtigen den Lehrgangsträger und dessen Beauftragte, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht.
§ 4 Unterrichtsmaterial
Das für den Lehrgang vorgesehene Unterrichtsmaterial in Form von Nahunterrichtsheften, Klausuren und deren Lösungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wird dem Lehrgangsteilnehmer ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt.
Der Teilnehmer erhält das urheberrechtlich geschützte Unterrichtsmaterial zu Eigentum, verpflichtet sich aber, es nur für seine eigenen Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zugänglich zu machen.
Die erforderlichen Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen beschafft sich der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst.
§ 5 Durchführung des Lehrganges
Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung für die jeweilige öffentlich-rechtliche Prüfung, auf die der Lehrgang vorbereitet.
Das Lehrgangswerk Haas behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang, einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Dementsprechend behält sich das Lehrgangswerk Haas vor, im Einzelfall erforderlich werdende Änderungen des Unterrichtsplanes, der Referenten, des Unterrichtsortes sowie der Termine vorzunehmen. Bei Nichtzustandekommen eines Lehrganges bestehen keine Schadensersatzansprüche für den Vertragspartner.
§ 6 Haftung
Der Lehrgangsträger ist - abgesehen von grobem Verschulden - bezüglich der Haftung für sonstige Schäden befreit, soweit es nicht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geht, die dem Teilnehmer aus Anlass des Besuches des Lehrganges entstehen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Vertragspartner erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung. Die Lehrgangsgebühr kann per Überweisung oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung gezahlt werden. Die Lehrgangsgebühren sind zum 1. Unterrichtstag des jeweiligen Lehrganges fällig. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 5 Wochen ist eine Ratenzahlung vorgesehen. Die Raten sind ab Kursbeginn im Abstand von 1 bzw. 2 Monaten fällig. In den Raten sind keine Zinsanteile enthalten.