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AFBG Aufstiegs-BAföG

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest kann über ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden.


Voraussetzungen

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden ausschließlich in Teilzeit gefördert. Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- sowie in Teilzeitzeit gefördert werden.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen (Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
  • Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Eine Beantragung ist für folgende Berufsziele und Lehrgänge möglich:

Steuerfachwirte

  • Wochenendlehrgang (17 Wochenenden)
  • 8-Wochenlehrgang
  • Fernlehrgang
  • Präsenzlehrgang Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (nur in Verbindung mit dem Fernlehrgang möglich)

Bilanzbuchhalter

  • Fernlehrgang

Ansprechpartner

Saskia Hartnack, Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Saskia Hartnack
Leitung Kundenberatung, Präsenzlehrgänge, Förderungen
Telefon: 0 50 41.94 24-36

Förderhöhe

Zuschuss zu den Fortbildungskosten i.H.v. 50 %. Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 50 %. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

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